Kreditrechner
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- Monatliche Rate
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- Gesamtrückzahlung
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- Gesamtkosten
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- Effektiver Jahreszins
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Tilgungsplan
| Monat | Rate | Tilgung | Zinsen | Restschuld |
|---|
Wie ein Ratenkredit rechnerisch funktioniert
Der klassische Ratenkredit ist ein Annuitätendarlehen: Die monatliche Rate bleibt über die gesamte Laufzeit gleich. Was sich verändert, ist ihre Zusammensetzung. Am Anfang besteht die Rate überwiegend aus Zinsen, zum Ende hin fast vollständig aus Tilgung.
Der Grund ist einfach. Zinsen fallen immer nur auf die Restschuld an. Solange diese hoch ist, geht ein großer Teil der Rate für Zinsen drauf. Mit jeder Zahlung sinkt die Restschuld, damit sinkt der Zinsanteil, und weil die Rate konstant bleibt, wächst automatisch der Tilgungsanteil.
Bei 20.000 Euro über 60 Monate zu 5 Prozent Sollzins beträgt die Rate 377,42 Euro. Im ersten Monat entfallen davon rund 83 Euro auf Zinsen und 294 Euro auf Tilgung. Im letzten Monat sind es noch etwa 1,50 Euro Zinsen bei 376 Euro Tilgung. Der Tilgungsplan im Rechner oben zeigt diesen Verlauf Monat für Monat.
Die Annuitätenformel
Die monatliche Rate berechnet sich als R = K × (i × (1+i)ⁿ) / ((1+i)ⁿ − 1). Dabei ist K der Kreditbetrag, i der monatliche Zinssatz (Jahreszins geteilt durch zwölf) und n die Anzahl der Monatsraten.
Eine praktische Konsequenz dieser Formel wird oft unterschätzt: Eine längere Laufzeit senkt die Rate, erhöht aber die Gesamtkosten überproportional. Dieselben 20.000 Euro zu 5 Prozent kosten über 60 Monate 2.645 Euro Zinsen, über 120 Monate bereits 5.456 Euro. Die Rate halbiert sich fast, die Zinslast verdoppelt sich mehr als.
Umgekehrt gilt: Sondertilgungen wirken am Anfang der Laufzeit deutlich stärker als am Ende. Wer im zweiten Jahr 2.000 Euro zusätzlich zahlt, spart erheblich mehr Zinsen als jemand, der dieselbe Summe im vorletzten Jahr aufbringt. Bei Verbraucherkrediten ist eine vorzeitige Rückzahlung gesetzlich jederzeit möglich; die Bank darf dafür eine begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
Sollzins und Effektivzins: warum zwei Zahlen im Angebot stehen
Jedes Kreditangebot in Deutschland nennt zwei Zinssätze. Der Sollzins — früher Nominalzins — ist der reine Preis für die Überlassung des Geldes. Der effektive Jahreszins soll darüber hinaus sämtliche Kosten abbilden. Nach § 6 der Preisangabenverordnung sind Banken verpflichtet, beide auszuweisen.
Auffällig ist: Der Effektivzins liegt praktisch immer über dem Sollzins, selbst wenn gar keine Gebühren anfallen. Bei 5 Prozent Sollzins zeigt der Rechner oben einen effektiven Jahreszins von rund 5,12 Prozent an. Das ist kein versteckter Aufschlag, sondern reine Mathematik: Weil monatlich getilgt wird, arbeitet der Zinseszinseffekt unterjährig. Diese Differenz liegt typischerweise zwischen 0,1 und 0,2 Prozentpunkten.
Interessant wird es, sobald Kosten hinzukommen. Eine Bearbeitungsgebühr von 400 Euro auf denselben Kredit hebt den Effektivzins von 5,12 auf rund 5,99 Prozent — obwohl der Sollzins unverändert 5 Prozent bleibt. Genau dafür existiert die Kennzahl: Zwei Angebote mit identischem Sollzins können unterschiedlich teuer sein, und nur der Effektivzins macht das sichtbar.
Für den Vergleich zweier Angebote taugt der Effektivzins allerdings nur bei gleicher Laufzeit und gleicher Zinsbindung. Sobald diese abweichen, führt ein reiner Zinsvergleich in die Irre und man sollte auf den Gesamtbetrag schauen.
Was der Effektivzins verschweigt
Die größte Lücke betrifft die Restschuldversicherung. Sie wird in vielen Kreditangeboten mitverkauft, taucht aber im ausgewiesenen Effektivzins nicht auf, sofern sie formal freiwillig ist. Ihre Kosten können je nach Anbieter und Laufzeit zweistellige Prozentsätze der Kreditsumme erreichen.
Was das bedeutet, lässt sich mit dem Rechner oben nachvollziehen: 20.000 Euro über 60 Monate zu 5 Prozent, mit 400 Euro Bearbeitungsgebühr und 15 Euro monatlicher Versicherungsprämie, ergeben eine tatsächliche Belastung von rund 7,73 Prozent. Das Angebot darf trotzdem mit 5,99 Prozent beworben werden. Wer die Prämie in das Feld für die monatliche Versicherung einträgt, sieht die reale Zahl.
Der zweite blinde Fleck ist die Bonität. Die meisten Ratenkredite werden bonitätsabhängig vergeben — der beworbene Zins gilt nur für Kundinnen und Kunden mit sehr guter Schufa. Werbung mit „ab 3,99 Prozent" sagt deshalb wenig darüber aus, was Sie selbst zahlen werden.
Der Gesetzgeber hat darauf reagiert. Nach § 6a der Preisangabenverordnung muss jede Werbung für bonitätsabhängige Kredite ein repräsentatives Beispiel enthalten, den sogenannten Zweidrittelzins: den Satz, den mindestens zwei Drittel der Antragsteller tatsächlich erhalten. Dieses Beispiel ist deutlich aussagekräftiger als die Schlagzeile daneben. Solche Lockangebote werden nicht ohne Grund Schaufensterzinsen genannt.
Ihr persönliches Angebot kennen Sie erst nach einer Konditionsanfrage. Wichtig dabei: Eine Konditionsanfrage ist schufaneutral, eine Kreditanfrage nicht. Achten Sie auf die Formulierung, bevor Sie mehrere Banken parallel anfragen.
Derselbe Kredit, drei Kostenszenarien
Kreditbetrag 20.000 Euro, Laufzeit 60 Monate, Sollzins 5 Prozent. In allen drei Fällen ist die im Vertrag genannte monatliche Rate identisch — die tatsächliche Belastung nicht.
| Szenario | Monatliche Rate | Zinsen gesamt | Gesamtkosten | Effektiver Jahreszins |
|---|---|---|---|---|
| Ohne Nebenkosten | 377,42 € | 2.645,48 € | 22.645,48 € | 5,12 % |
| + 400 € Bearbeitungsgebühr | 377,42 € | 2.645,48 € | 23.045,48 € | 5,99 % |
| + Gebühr + 15 € RSV/Monat | 392,42 € | 2.645,48 € | 23.945,48 € | 7,73 % |
Zwischen erster und dritter Zeile liegen 2,6 Prozentpunkte und 1.300 Euro — bei unverändertem Sollzins. Die Bank verstößt dabei gegen keine Vorschrift. Wer Angebote vergleicht, sollte deshalb nicht nach dem niedrigsten beworbenen Zins suchen, sondern nach dem niedrigsten Gesamtbetrag inklusive aller Zusatzprodukte.
Häufige Fragen
- Warum ist der Effektivzins höher als der Sollzins, obwohl keine Gebühren anfallen?
- Weil monatlich getilgt und verzinst wird. Diese unterjährige Verzinsung erzeugt rechnerisch einen Aufschlag von meist 0,1 bis 0,2 Prozentpunkten. Ein versteckter Kostenpunkt steckt nicht dahinter.
- Ist die Restschuldversicherung im Effektivzins enthalten?
- In der Regel nicht, sofern sie als freiwillig gilt. Sie kann die tatsächliche Belastung erheblich erhöhen. Tragen Sie die Prämie im Rechner unter den optionalen Einstellungen ein, um den realen Wert zu sehen.
- Was ist der Zweidrittelzins?
- Der Effektivzins, den nach § 6a PAngV mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer tatsächlich erhalten. Er steht im repräsentativen Beispiel und ist realistischer als der beworbene Bestzins.
- Schadet eine Kreditanfrage meiner Schufa?
- Eine Kreditanfrage wird vermerkt und kann den Score beeinflussen. Eine Konditionsanfrage ist dagegen schufaneutral. Fragen Sie ausdrücklich nach einer Konditionsanfrage, wenn Sie mehrere Angebote einholen.
- Lohnt sich eine längere Laufzeit für eine niedrigere Rate?
- Sie senkt die monatliche Belastung, erhöht aber die Zinskosten deutlich. Bei 20.000 Euro zu 5 Prozent kostet die Verdopplung der Laufzeit von 60 auf 120 Monate rund 2.810 Euro zusätzlich.
- Kann ich vorzeitig zurückzahlen?
- Bei Verbraucherkrediten jederzeit. Die Bank darf eine gesetzlich begrenzte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Sondertilgungen wirken in den ersten Jahren am stärksten.
- Kann ich einen Kreditvertrag widerrufen?
- Ja, bei Verbraucherdarlehen besteht nach § 495 BGB ein vierzehntägiges Widerrufsrecht ab Vertragsschluss beziehungsweise ab Erhalt aller Pflichtangaben.
- Rechnet der Rechner genau wie meine Bank?
- Die Annuitätenformel ist identisch. Beim Effektivzins richten sich Banken nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung, sodass es in Einzelfällen zu Abweichungen in der zweiten Nachkommastelle kommen kann.
Rechtsgrundlagen und Stand
Die Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Kreditberatung. Konkrete Konditionen hängen von Bonität, Anbieter und Vertragsgestaltung ab.
- § 6 PAngV — Pflicht zur Angabe des effektiven Jahreszinses
- § 6a PAngV — repräsentatives Beispiel bei bonitätsabhängiger Werbung
- § 492 BGB — Pflichtangaben im Verbraucherdarlehensvertrag
- § 495 BGB — Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehen
Stand: Januar 2026