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Zinseszins verstehen: Wie aus Zinsen neues Kapital wird

Zinseszins entsteht, wenn Zinsen nicht ausgezahlt, sondern dem angelegten Kapital wieder zugeschlagen werden. Im zweiten Jahr verzinst sich damit nicht mehr nur die ursprüngliche Anlage, sondern auch der Zinsertrag des ersten Jahres. Dieser Effekt wirkt zunächst unscheinbar und gewinnt mit jedem weiteren Jahr an Gewicht.

Ein Beispiel: Wer 10.000 Euro zu 5 Prozent anlegt, erhält im ersten Jahr 500 Euro Zinsen. Im zweiten Jahr werden bereits 10.500 Euro verzinst, es kommen 525 Euro hinzu. Nach zehn Jahren stehen 16.288,95 Euro auf dem Konto – bei einfacher Verzinsung ohne Wiederanlage wären es lediglich 15.000 Euro. Die Differenz von 1.288,95 Euro ist der reine Zinseszinseffekt.

Entscheidend sind drei Größen: die Höhe des Startkapitals, der Zinssatz und vor allem die Laufzeit. Zeit wirkt in dieser Rechnung stärker als jeder andere Faktor, weil der Zinseszins exponentiell und nicht linear wächst.

Die Zinseszinsformel

Der Endbetrag einer einmaligen Anlage berechnet sich nach der Formel K = K₀ × (1 + p)ⁿ. Dabei steht K₀ für das Startkapital, p für den Zinssatz als Dezimalzahl und n für die Anzahl der Jahre.

Wird unterjährig verzinst – etwa monatlich oder täglich –, verteilt sich der Jahreszinssatz auf die einzelnen Perioden und die Anzahl der Zinsperioden steigt entsprechend. Die Formel lautet dann K = K₀ × (1 + p/m)^(n×m), wobei m die Zinsperioden pro Jahr angibt. Eine monatliche Verzinsung liefert damit ein etwas höheres Ergebnis als eine jährliche, der Unterschied fällt bei üblichen Zinssätzen jedoch moderat aus.

Kommen regelmäßige monatliche Einzahlungen hinzu, wird der Rentenbarwert der Einzahlungsreihe addiert. Der Rechner oben berücksichtigt diesen Fall automatisch, sobald ein Betrag im Feld für die monatliche Einzahlung eingetragen wird.

Wie Kapitalerträge in Deutschland besteuert werden

Auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne fällt seit 2009 die Abgeltungsteuer an. Der Steuersatz beträgt 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent der Steuer selbst, nicht des Ertrags. Daraus ergibt sich eine effektive Belastung von 26,375 Prozent.

Kirchensteuerpflichtige zahlen zusätzlich 8 Prozent (Baden-Württemberg und Bayern) oder 9 Prozent (übrige Bundesländer) der Abgeltungsteuer. Da die Kirchensteuer ihrerseits die Bemessungsgrundlage mindert, liegt die tatsächliche Gesamtbelastung dann bei rund 27,82 beziehungsweise 27,99 Prozent.

Anders als beim Arbeitseinkommen spielt der persönliche Steuersatz keine Rolle – die Abgeltungsteuer ist ein pauschaler Satz für alle. Liegt der persönliche Einkommensteuersatz allerdings unter 25 Prozent, lohnt sich die Günstigerprüfung über die Anlage KAP der Steuererklärung. Das Finanzamt rechnet dann automatisch die für den Steuerpflichtigen günstigere Variante an.

Wichtig für die Planung: Besteuert wird ausschließlich der Ertrag, niemals das eingezahlte Kapital. Wer 10.000 Euro anlegt und nach zehn Jahren 16.288,95 Euro erhält, versteuert die Differenz von 6.288,95 Euro – abzüglich des Freibetrags.

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Kapitalerträge bleiben bis zu einem gesetzlich festgelegten Betrag steuerfrei. Dieser Sparerpauschbetrag liegt bei 1.000 Euro pro Person und Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften bei 2.000 Euro. Rechtsgrundlage ist § 20 Abs. 9 EStG. Die Beträge gelten seit 2023 unverändert und wurden auch für 2026 nicht angehoben.

Der Freibetrag gilt pro Person, nicht pro Konto oder Depot. Wer bei mehreren Banken anlegt, verteilt denselben Betrag auf mehrere Institute – die Summe aller erteilten Aufträge darf das Maximum nicht überschreiten. Auch Kinder haben einen eigenen Sparerpauschbetrag in voller Höhe, sofern ein Konto oder Depot auf ihren Namen läuft.

Entscheidend ist der Unterschied zwischen Freibetrag und Freistellungsauftrag: Der Sparerpauschbetrag ist der gesetzliche Anspruch, der Freistellungsauftrag die Anweisung an die Bank, ihn tatsächlich anzuwenden. Ohne diesen Auftrag führt das Institut ab dem ersten Euro Ertrag Steuern ab – auch dann, wenn der Freibetrag noch gar nicht ausgeschöpft ist. Zu viel gezahlte Steuer lässt sich zwar über die Anlage KAP zurückholen, das kostet jedoch Zeit und einen Steuerbescheid.

Der Auftrag lässt sich in der Regel im Onlinebanking oder in der Broker-App in wenigen Minuten einrichten und gilt unbefristet, bis er geändert oder widerrufen wird. Wer aufgrund geringer Einkünfte ohnehin keine Einkommensteuer zahlt, kann stattdessen eine Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen.

Wie schnell der Freibetrag ausgeschöpft ist, wird oft unterschätzt: Bei einem Tagesgeldzins von 4 Prozent reichen bereits rund 25.000 Euro Guthaben, um die vollen 1.000 Euro an steuerfreien Erträgen zu erreichen.

Beispielrechnungen: brutto und netto im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt eine Anlage über zehn Jahre bei 5 Prozent jährlicher Verzinsung, ohne monatliche Einzahlung, für eine alleinstehende Person mit einem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro und ohne Kirchensteuer.

StartkapitalEndbetrag bruttoZinsertragSteuerpflichtigAbgeltungsteuerEndbetrag netto
10.000 €16.288,95 €6.288,95 €5.288,95 €1.394,96 €14.893,99 €
50.000 €81.444,73 €31.444,73 €30.444,73 €8.029,80 €73.414,93 €
100.000 €162.889,46 €62.889,46 €61.889,46 €16.323,35 €146.566,11 €

Auffällig ist, wie stark der Freibetrag bei kleineren Anlagesummen ins Gewicht fällt und wie gering sein Anteil bei großen Beträgen wird. Bei 10.000 Euro Startkapital senkt er die Steuerlast um rund 264 Euro – derselbe absolute Vorteil bleibt bei 100.000 Euro bestehen, macht dort aber kaum noch einen Unterschied.

Häufige Fragen

Wird das eingezahlte Kapital mitversteuert?
Nein. Besteuert wird ausschließlich der erzielte Ertrag. Das eingezahlte Kapital wurde bereits versteuert und bleibt bei der Berechnung der Abgeltungsteuer außen vor.
Wie hoch ist die Abgeltungsteuer genau?
Der Grundsatz liegt bei 25 Prozent. Zusammen mit dem Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent der Steuer ergibt sich eine effektive Belastung von 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer steigt sie auf etwa 27,82 Prozent (8 Prozent) oder 27,99 Prozent (9 Prozent).
Gilt der Sparerpauschbetrag pro Bank?
Nein, pro Person. Der Gesamtbetrag von 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro lässt sich über Freistellungsaufträge auf mehrere Institute verteilen, erhöht sich dadurch aber nicht.
Was passiert ohne Freistellungsauftrag?
Die Bank führt ab dem ersten Euro Ertrag Abgeltungsteuer an das Finanzamt ab. Die zu viel gezahlte Steuer kann über die Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung zurückgefordert werden.
Lohnt sich monatliche statt jährlicher Verzinsung?
Rechnerisch ja, der Unterschied fällt bei marktüblichen Zinssätzen jedoch gering aus. Bei 10.000 Euro und 5 Prozent über zehn Jahre liegt der Vorteil monatlicher Verzinsung im niedrigen dreistelligen Bereich.
Wie wirken sich regelmäßige Einzahlungen aus?
Jede Einzahlung wird ab dem Zeitpunkt ihres Eingangs mitverzinst. Frühe Einzahlungen wirken deshalb deutlich stärker als späte – bei langen Laufzeiten übertrifft der Effekt regelmäßiger Sparraten häufig den des Startkapitals.
Was ist die Günstigerprüfung?
Liegt der persönliche Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, prüft das Finanzamt auf Antrag über die Anlage KAP, ob die Besteuerung zum individuellen Satz günstiger ist, und wendet dann die vorteilhaftere Variante an.
Berücksichtigt der Rechner die Inflation?
Nein. Alle Ergebnisse sind Nominalwerte. Die reale Kaufkraft des Endbetrags liegt niedriger, sofern die Inflationsrate über null liegt.

Rechtsgrundlagen und Stand

Alle Angaben beziehen sich auf das Steuerjahr 2026 und dienen der allgemeinen Information. Sie ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

Stand: Januar 2026