Krypto und Aktien Steuer Rechner 2026

1. Transaktionsdaten

Steuerliches Berechnungsergebnis

100 % steuerfrei nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG (Haltefrist über 1 Jahr)
Nettogewinn nach Steuern
8.000,00 €
Bruttogewinn (Veräußerungsergebnis)
8.000,00 €
Geschätzte Steuerlast
0,00 €
Rendite (ROI)
80,00 %
Effektiver Steuersatz auf den Gewinn
0,00 %

Steuerliche Aufschlüsselung

BerechnungsschrittBetrag
Bruttogewinn8.000,00 €
Steuerbefreiung nach 1 Jahr Haltefrist (§ 23 EStG)8.000,00 €
Festgesetzte Steuer0,00 €

Unverbindliche Modellrechnung. Keine Finanzberatung; offizielle Angaben prüfen.

Besteuerung von Krypto und Aktien in Deutschland 2026

Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren und digitalen Vermögenswerten unterliegen im deutschen Steuerrecht grundlegend unterschiedlichen Regelungen. Während Aktien und ETFs als Einkünfte aus Kapitalvermögen pauschal mit der Abgeltungsteuer belegt werden, stuft das Einkommensteuergesetz (EStG) Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum als private Veräußerungsgeschäfte ein.

Unser Modell berechnet für das Steuerjahr 2026 sowohl die 25-prozentige Abgeltungsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag als auch die steuerliche Freistellung nach Vollendung der einjährigen Spekulationsfrist.

Gesetzliche Grundlagen nach Paragraf 20 und 23 EStG

Für Aktienverkäufe greift Paragraf 20 EStG: Vom realisierten Kursgewinn wird zunächst der gesetzliche Sparerpauschbetrag pro Person (doppelter Betrag bei zusammenveranlagten Ehegatten) abgezogen, sofern ein Freistellungsauftrag vorliegt. Der verbleibende Betrag wird mit Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag versteuert.

Für Kryptowährungen gilt Paragraf 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG: Liegt zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Kalenderjahr, ist der gesamte Veräußerungsgewinn steuerfrei. Bei einem Verkauf innerhalb der Haltefrist greift eine gesetzliche Freigrenze (§ 23 Abs. 3 EStG).

Verlustverrechnung und Dokumentationspflichten

Verluste aus Aktienverkäufen dürfen nach Paragraf 20 Abs. 6 EStG ausschließlich mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnet werden, nicht jedoch mit Dividenden oder sonstigen Kapitalerträgen.

Verluste aus dem Verkauf von Kryptowährungen können im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte nur mit gleichartigen Gewinnen aus dem gleichen Steuerjahr verrechnet oder zeitlich unbegrenzt vor- bzw. zurückgetragen werden.

Unterschied zwischen Freibetrag und Freigrenze

Ein Freibetrag (wie der gesetzliche Sparerpauschbetrag bei Aktien) bleibt immer steuerfrei; nur der darüber hinausgehende Betrag wird besteuert.

Eine Freigrenze (wie bei privaten Krypto-Veräußerungen innerhalb der Haltefrist) entfällt bei Überschreitung vollständig: Wird die Freigrenze auch nur minimal überschritten, muss der gesamte Gewinn mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden.

Berechnungsbeispiele für Krypto und Aktienverkäufe 2026

Vergleich verschiedener Transaktionsszenarien bei gleichem Anschaffungspreis von 10.000 Euro:

AnlageklasseHaltedauerVerkaufserlösBruttogewinnSteuerlastNettogewinn
Krypto (Bitcoin)Über 1 Jahr25.000 €15.000 €0 €15.000 €
Krypto (Bitcoin)Unter 1 Jahr10.800 €800 €0 € (Freigrenze)800 €
Krypto (Bitcoin)Unter 1 Jahr20.000 €10.000 €3.000 € (Tarif)7.000 €
Aktien (ETF)Beliebig20.000 €10.000 €2.373 €7.627 €

Aktiensteuer berechnet unter Berücksichtigung des gesetzlichen Sparerpauschbetrags ohne Kirchensteuer. Krypto-Kurzzeitgewinne nach individuellem Steuersatz veranschlagt.

Häufige Fragen zur Krypto und Wertpapierbesteuerung

Wann sind Krypto Gewinne in Deutschland steuerfrei?
Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen sind in Deutschland vollkommen steuerfrei, wenn zwischen dem Kauf und dem Verkauf mehr als 365 Tage vergangen sind.
Gilt die 1 Jahr Haltefrist auch für Aktien?
Nein. Die einjährige Spekulationsfrist für Wertpapiere wurde mit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 abgeschafft. Aktiengewinne werden unabhängig von der Haltedauer pauschal besteuert.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag im Jahr 2026?
Der Sparerpauschbetrag für Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten.

Rechtliche Grundlagen und Urteile

Die Berechnungsmethodik folgt den Vorgaben der Finanzverwaltung und Rechtsprechung:

Rechtsstand 2026. Alle Angaben dienen der unverbindlichen Orientierung.

Methodik Renditra